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   OLG Dresden, 16.01.2002 - 11 U 1021/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,4697
OLG Dresden, 16.01.2002 - 11 U 1021/01 (https://dejure.org/2002,4697)
OLG Dresden, Entscheidung vom 16.01.2002 - 11 U 1021/01 (https://dejure.org/2002,4697)
OLG Dresden, Entscheidung vom 16. Januar 2002 - 11 U 1021/01 (https://dejure.org/2002,4697)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Justiz Sachsen

    Direkte Verlinkung leider nicht möglich. Bitte geben Sie das Aktenzeichen in das Suchformular auf der Folgeseite ein.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Abtretung; Stundung; Subunternehmer; Werklohn; Werkvertrag; Schuldanerkenntnis

  • Judicialis

    BGB § 398; ; BGB § 364

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 398 § 364
    Abtretung, erfüllungshalber Stundung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Abtretung des Werklohns an (Sub-)Unternehmer: Welche Wirkungen? (IBR 2002, 182)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2002, 817
  • NJ 2002, 320
  • BauR 2002, 958
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 24.10.1991 - IX ZR 18/91

    Zulässige Verjährungseinrede im Nachverfahren

    Auszug aus OLG Dresden, 16.01.2002 - 11 U 1021/01
    a) Zwar ist nach h. M. in der Regel mit der Leistung erfüllungshalber eine Stundung der Grundforderung verbunden und der Gläubiger darf auf diese erst zurückgreifen, wenn der Versuch der anderweitigen Befriedigung aus dem übertragenen Gegenstand fehlgeschlagen ist (BGH NJW 1986, 426; 1992, 684; WM 1992, 159).
  • BGH, 23.01.2024 - VI ZR 230/22

    Wirksamkeit einer formularmäßigen Klausel betreffend die Inanspruchnahme des

    aa) In Rechtsprechung (BGH, Beschluss vom 16. Oktober 2018 - II ZR 70/16, NJW-RR 2019, 524 Rn. 35; OLG Nürnberg, MDR 1976, 841, 842, juris Rn. 41, 43; OLG Dresden, MDR 2002, 817, 818, juris Rn. 43) und Literatur (Looschelders in BeckOGK, BGB, Stand 1.9.2023, § 364 Rn. 38; Fetzer in MünchKomm, BGB, 9. Aufl., § 364 Rn. 13; jeweils mwN) ist anerkannt, dass dem Zessionar nur zumutbare Verwertungsmöglichkeiten entgegengehalten werden können; insbesondere ist er im Regelfall nicht gehalten, eine ihm erfüllungshalber abgetretene Forderung mit unsicheren Erfolgsaussichten einzuklagen.
  • BGH, 23.01.2024 - VI ZR 357/22

    Durchsetzung des Anspruchs "nicht möglich": Abtretungsvereinbarung (un-)wirksam?

    aa) In Rechtsprechung (BGH, Beschluss vom 16. Oktober 2018 - II ZR 70/16, NJW-RR 2019, 524 Rn. 35; OLG Nürnberg, MDR 1976, 841, 842, juris Rn. 41, 43; OLG Dresden, MDR 2002, 817, 818, juris Rn. 43) und Literatur (Looschelders in BeckOGK, BGB, Stand 1.9.2023, § 364 Rn. 38; Fetzer in MünchKomm, BGB, 9. Aufl., § 364 Rn. 13; jeweils mwN) ist anerkannt, dass dem Zessionar nur zumutbare Verwertungsmöglichkeiten entgegengehalten werden können; insbesondere ist er im Regelfall nicht gehalten, eine ihm erfüllungshalber abgetretene Forderung mit unsicheren Erfolgsaussichten einzuklagen.
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